Der deutsche Ethikrat hat jüngst seine Stellungnahme zur Impflicht vorgelegt. Nach der eingehenden Betrachtung des mehrdeutigen Begriffs, kommt die Kommission zu insgesamt 15 Empfehlungen, die sich vor allem mit der Erhöhung der Impfquote durch eine konsequente Weiterentwicklung der bereits heute gebotenen Möglichkeiten befasst.
Dazu zählt unter anderem die Empfehlung einer fachübergreifenden Durchführung von Impfungen durch Ärztinnen und Ärzte. Auch sogenannte Recall-Systeme als Impf-Erinnerungssysteme sollten verpflichtend durch Praxen eingeführt werden. Eine angemessene Vergütung wird empfohlen.
Die Stellungnahme beschäftigt sich eingehend mit dem Begriff Impflicht. Aus Sicht des Rates kann die Mehrdeutigkeit einer Pflicht zur Impfung in eine moralische und eine rechtliche Perspektive unterschieden werden. Von einer staatlichen Impfpflicht könne nur gesprochen werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt seien: Erstens bedarf es präziser Angaben zum verpflichtenden Personenkreis und zweitens müssen die Instrumente bestimmt werden, die im Falle einer Verletzung dieser Norm eine Strafe ermöglichen.
Bis zum 17. Juli 2019 kannte das geltende Recht keine Impflicht im engeren Sinne. Es gibt zwar Sonderreglungen. Die aber gelten meist für spezielle Berufsgruppen wie z.B. Soldatinnen und Soldaten. Eine zwangsweise Heilbehandlung gegen den Wunsch eines Menschen ist nicht erlaubt. Wohl aber präventive Maßnahmen, wenn diese versprechen, größere Bedrohungen abzuwenden, die größere Bevölkerungsteile betreffen.

Die Gelbe Liste hat die wesentlichen Merkmale des Gesetzes aufgelistet. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Das Bundeskabinett hat die Impflicht für den Schutz gegen Masern am 17. Juli 2019 beschlossen. Das Gesetz tritt im März 2020 in Kraft.